Zukünftig sind wir mit unseren Fahrzeugen mit neuen Kennzeichen unterwegs.
Diese Kennzeichen mit dem Kürzel „FW“ beginnend haben für die Feuerwehren mehrere Vorteile. „So wird es im Zusammenhang mit der Mautpflicht auf Autobahnen, Schnellstraßen und im Bereich der
Sondermautstrecken sowie auch hinsichtlich den Parkometer-abgaben einzelner Gemeinden, die für Feuerwehrfahrzeuge nicht zu entrichten ist, keine Irritationen mehr geben“, erklärt
Bundesfeuerwehrrat Dr. Thomas Schindler, Referatsleiter für Recht und Organisation im Österreichischen Bundesfeuerwehrverband.
Mit der 37. Novelle des Kraftfahrzeuggesetzes (KFG) wurde im § 48 die Möglichkeit geschaffen, Sachbereichskennzeichen für Fahrzeuge einzuführen, die zur Verwendung für die Feuerwehr bestimmt sind.
Das Kennzeichen beinhaltet am Beginn die Buchstaben-kombination „FW“ für Fahrzeuge, die zur Verwendung für die Feuerwehr bestimmt
sind, eine zwei- bzw. dreistellige Nummer und Vormerkzeichen, das ein oder zwei Buchstaben umfasst und die Bezeichnung der Behörde (allgemein der Bezirk, bei uns SO).
(Zitate aus der Homepage des Bundesfeuerwehrverbandes)
Siehe auch: https://www.lfv.steiermark.at/Home/Sachgebiete/Technik/neue-sachbereichskennzeichen.aspx
Text: LM d.V. Friedrich Zeman
Fotos: FF Bad Radkersburg
Beim Text haben wir aus Gründen der Lesbarkeit auf eine geschlechtsneutrale Formulierung verzichtet. Es sind jedoch immer beide Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung angesprochen.